Baufinanzierer für Immobilienkauf in Aalen

Finanzierung von Wohnung oder Haus beim Kauf. Hier finden Sie Baufinanzierer in Aalen, die Immobilienkauf als Schwerpunkt angeben. Alle Baufinanzierer in Aalen · Immobilienkauf in ganz Deutschland

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HF IMMO Fabian Heid

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Uhlandstraße 16, 73460 Aalen 0176 55129587

Fabian Heid ist unter dem Namen HF IMMO als Immobilienmakler und Immobiliardarlehensvermittler im Raum Aalen tätig. Er vermittelt Immobilien und bietet Käufern die Vermittlung der passenden Finanzierung an.

Baufinanzierer für Immobilienkauf im Umkreis von Aalen

Büros bis 30 km von Aalen entfernt.

ATiBO GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Clichystr. 42, 89518 Heidenheim an der Brenz · 18 km entfernt 07321 946097

Die ATiBO GmbH ist ein Versicherungs- und Finanzmakler in Heidenheim und Partner im vfm-Verbund. Neben Versicherungen und Vorsorge gehört die Vermittlung von Finanzierungen zum Angebot, laut Impressum besteht eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

LEOFF Finanzstrategen GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Ploucquetstraße 24, 89522 Heidenheim an der Brenz · 19 km entfernt 07321 342900

Die LEOFF Finanzstrategen GmbH in Heidenheim arbeitet als Versicherungsmakler und Finanzberater und vermittelt Immobilienfinanzierungen. Auf der Website werden Erstfinanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen beschrieben.

Finanzdienstleistungen Andre Abele

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Konradin-Kreutzer-Str. 1, 73525 Schwäbisch Gmünd · 21 km entfernt 07171 62294

Andre Abele arbeitet in Schwäbisch Gmünd als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Er vermittelt private und gewerbliche Finanzierungen, darunter Immobilienfinanzierungen. Im Impressum ist die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO genannt.

Staufen-Finanz Versicherung- und Finanzmakler, Uwe Kleefeld

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Kantstr. 14/1, 73312 Geislingen an der Steige · 30 km entfernt 07331 9842072

Uwe Kleefeld ist unter dem Namen Staufen-Finanz in Geislingen an der Steige als Versicherungs- und Finanzmakler tätig. Zum Angebot gehören Baufinanzierungen für Bau, Kauf und Modernisierung von Wohneigentum. Im Impressum ist die Erlaubnis nach § 34i GewO aufgeführt.

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Immobilien finanzieren in Aalen: das Wichtigste vor Ort

Laut Grundstücksmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses Aalen-Essingen stieg die Zahl der Kaufverträge in Aalen 2024 um rund 27 % auf 858. Freistehende Einfamilienhäuser kosteten 2024 im Mittel 3.291 € je Quadratmeter Wohnfläche, Neubauwohnungen erreichten mit 5.129 € je Quadratmeter einen Höchstwert.

Aus dem Grundstücksmarktbericht 2025 (Auswertungen der Geschäftsjahre 2023 und 2024)

  • 2024 hat sich die Anzahl der Kaufverträge in Aalen um ca. 27 % auf 858 erhöht, nachdem 2023 nur 678 Kauffälle registriert worden waren (S. 18).
  • Der mittlere Kaufpreis für freistehende Einfamilienhäuser stieg 2024 um rund 4 % auf 3.291 €/m² Wohnfläche, ausgewertet wurden 53 Kauffälle (S. 43).
  • Neubau-Eigentumswohnungen erreichten 2024 mit einem mittleren Kaufpreis von 5.129 €/m² einen neuen Höchstwert (S. 48).
  • Der mittlere Kaufpreis gebrauchter Eigentumswohnungen sank gegenüber dem Spitzenwert 2022 um ca. 8 % auf 2.748 €/m² Wohnfläche (S. 52).
  • Erschließungsbeitragsfreie Wohnbauplätze in der Kernstadt kosteten 2024 bei 10 auswertbaren Kauffällen im Mittel 507 €/m², in Wasseralfingen 255 €/m² (S. 34).

Quelle: Gutachterausschuss Aalen-Essingen, Grundstücksmarktbericht 2025 (Auswertungen der Geschäftsjahre 2023 und 2024) (2025)

Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

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Ratgeber: Immobilienkauf

Alle Ratgeber zum Thema Immobilienkauf

Über Baufinanzierer für Immobilienkauf in Aalen

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Das sollten Sie zum Thema Immobilienkauf als Kurzinformation wissen

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, trifft meist die größte finanzielle Entscheidung seines Lebens. Die Finanzierung entscheidet mit darüber, ob der Kauf auf Dauer tragbar bleibt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Grundlagen zur Baufinanzierung beim Immobilienkauf: vom Ablauf über die Kaufnebenkosten bis zu den Unterlagen, die Banken verlangen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie helfen Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen und einen passenden Baufinanzierer zu finden.

Wie läuft die Finanzierung eines Immobilienkaufs ab?

Am Anfang steht ein ehrlicher Kassensturz. Sie ermitteln Ihr Eigenkapital, Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihre laufenden Ausgaben. Daraus ergibt sich, welche monatliche Rate Sie dauerhaft tragen können und welcher Kaufpreis realistisch ist.

Ist ein passendes Objekt gefunden, prüft die Bank zwei Dinge: Ihre persönliche Kreditwürdigkeit und den Wert der Immobilie. Dafür reichen Sie Unterlagen zu Ihrer Person und zum Objekt ein. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie ein Darlehensangebot. Erst wenn die Finanzierung verbindlich zugesagt ist, sollten Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Wer vorher beurkundet, muss den Kaufpreis auch dann zahlen, wenn die Bank später absagt.

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, teilt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mit, und die Bank zahlt das Darlehen aus. Mit der Umschreibung im Grundbuch werden Sie Eigentümer.

Wie viel Immobilie können Sie sich leisten?

Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis allein, sondern die monatliche Belastung über viele Jahre. Banken rechnen mit Ihrem regelmäßigen Einkommen und ziehen davon Lebenshaltungskosten, bestehende Kreditraten und weitere Verpflichtungen ab. Was übrig bleibt, begrenzt die mögliche Darlehensrate.

Nach § 505a BGB müssen Banken vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Es muss wahrscheinlich sein, dass Sie das Darlehen vertragsgemäß zurückzahlen können. Der Wert der Immobilie allein reicht dafür nicht aus. Das schützt Sie vor Überschuldung, bedeutet aber auch, dass die Bank genau hinsieht.

Planen Sie einen Puffer ein. Instandhaltung, Hausgeld bei einer Eigentumswohnung, Nebenkosten und unerwartete Ausgaben belasten das Budget zusätzlich. Wer heute knapp kalkuliert, gerät bei Einkommensänderungen schnell unter Druck.

Welche Rolle spielt das Eigenkapital?

Eigenkapital verringert die Darlehenssumme und das Risiko der Bank. Je höher der Anteil, desto besser fallen in der Regel die Konditionen aus. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden.

Als Eigenkapital zählen Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Bausparguthaben oder Schenkungen aus der Familie. Manche Banken erkennen auch Eigenleistungen bei Renovierung oder Ausbau in begrenztem Umfang an. Eine Finanzierung mit wenig oder ohne Eigenkapital ist möglich. Sie setzt aber meist ein sicheres, ausreichend hohes Einkommen voraus und ist teurer als eine Finanzierung mit hohem Eigenanteil.

Welche Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu?

Zum Kaufpreis kommen die Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt, die Kosten für Notar und Grundbuchamt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, die die Bank als Sicherheit verlangt.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gelten für die Maklerprovision die §§ 656a bis 656d BGB. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an Sie weitergeben.

Rechnen Sie außerdem mit Kosten nach dem Kauf: Umzug, Renovierung, Küche oder kleinere Reparaturen. Diese Posten fehlen in vielen Kalkulationen und schmälern dann die Rücklage. Fragen zur steuerlichen Behandlung, etwa bei einer vermieteten Immobilie, klären Sie mit einem Steuerberater.

Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Die Bank benötigt Nachweise zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und dem Objekt. Typisch sind:

  • Ausweiskopie und Selbstauskunft
  • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und Steuerbescheide
  • Nachweise über das Eigenkapital, etwa Konto- oder Depotauszüge
  • Angaben zu bestehenden Krediten
  • Exposé, Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Fotos
  • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan
  • Energieausweis

Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Gerade wenn der Verkäufer mehrere Interessenten hat, kann eine schnelle Finanzierungszusage den Ausschlag geben.

Wie sichert sich die Bank ab?

Banken verlangen für eine Baufinanzierung in aller Regel eine Grundschuld. Sie wird beim Notar bestellt und im Grundbuch eingetragen. Zahlen Sie das Darlehen nicht zurück, kann die Bank die Immobilie verwerten lassen.

Für die Höhe des Darlehens ist nicht nur der Kaufpreis wichtig, sondern auch der Beleihungswert, den die Bank ermittelt. Er liegt häufig unter dem Kaufpreis, weil die Bank einen dauerhaft erzielbaren Wert ansetzt. Weichen beide Werte deutlich voneinander ab, wird mehr Eigenkapital nötig oder die Konditionen ändern sich.

Welche Fragen stellen sich bei Zinsbindung und Tilgung?

Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzins gilt. Eine lange Zinsbindung bietet Planungssicherheit, eine kurze mehr Flexibilität. Nach dem Ende der Zinsbindung steht eine Anschlussfinanzierung an, deren Konditionen heute niemand kennt.

Die anfängliche Tilgung bestimmt, wie schnell Sie schuldenfrei werden und wie hoch die Restschuld nach der Zinsbindung ist. Achten Sie außerdem auf Sondertilgungsrechte und die Möglichkeit, die Tilgung während der Laufzeit anzupassen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft.

Vor Vertragsschluss erhalten Sie das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt). Es fasst die wesentlichen Bedingungen zusammen und macht Angebote verschiedener Banken vergleichbar. Nach Abschluss steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB zu.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer vergleicht Angebote mehrerer Banken und bereitet Ihre Unterlagen so auf, dass die Kreditprüfung zügig läuft. Das lohnt sich besonders, wenn Ihre Situation nicht dem Standard entspricht, etwa bei Selbstständigkeit, wenig Eigenkapital, einer Probezeit oder einer Immobilie mit Besonderheiten.

Auch unter Zeitdruck ist Unterstützung hilfreich. Wer schnell eine belastbare Finanzierungszusage braucht, profitiert von Erfahrung mit den Anforderungen verschiedener Banken. Ein Baufinanzierer kann zudem einschätzen, welche Kombination aus Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung zu Ihren Plänen passt.

Achten Sie bei der Auswahl auf die Erlaubnis nach § 34i GewO. Wer Immobiliardarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht diese Erlaubnis und muss im Vermittlerregister eingetragen sein. Fragen Sie außerdem, wie viele Banken verglichen werden und wie die Vergütung geregelt ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Finanzierungen für den Immobilienkauf anbieten.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?

Am besten schon vor der Objektsuche. Wer seinen finanziellen Rahmen kennt, sucht gezielter und kann bei einem passenden Angebot schnell eine Finanzierungsbestätigung vorlegen.

Muss die Finanzierung vor dem Notartermin feststehen?

Ja. Mit der Beurkundung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Kaufpreises. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag deshalb erst, wenn die Bank die Finanzierung verbindlich zugesagt hat.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für den Immobilienkauf?

Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Viele Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Mehr Eigenkapital verbessert in der Regel die Konditionen.

Wie wird ein Baufinanzierer vergütet?

Viele Vermittler erhalten eine Provision von der Bank, andere arbeiten gegen Honorar. Die Vergütung muss Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags offengelegt werden. Fragen Sie im Erstgespräch danach.

Kann ich einen unterschriebenen Darlehensvertrag widerrufen?

Bei einem Verbraucherdarlehen steht Ihnen nach § 495 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt vierzehn Tage und beginnt erst, wenn Sie alle vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten haben.

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