Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung

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ACCONSIS GmbH Finanzierungsberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schloßschmidstraße 5, 80639 München 089 547143

Finanzierungsberatung in Neuhausen, die zu einer Unternehmensgruppe mit Steuerberatung gehört. Begleitet werden selbst genutzte Immobilien, Neubauten und Kapitalanlagen bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, einschließlich Fördermitteln und Anschlussfinanzierungen.

DS Consulting GmbH & Co. KG (DS Financial)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Herrengarten 25a, 56179 Vallendar 0261 579410

DS Financial ist ein gemeinsames Angebot der DS Consulting GmbH & Co. KG und eines Versicherungsmaklers mit Schwerpunkt Versicherungen. Im Bereich Finanzen werden Bau- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen sowie Kredite für Umbau und Modernisierung vermittelt.

Kirsten Winkler (Baufinanzierung Kirsten Winkler)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Westpark 15, 35435 Wettenberg 0641 97297-0

Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.

Maria Fischbein (ehem. Maria Sabrowski), Finanzberaterin

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Marktstraße 18, 56564 Neuwied 0172 1767654

Maria Fischbein vermittelt als Finanzberaterin Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Privatkredite. Sie bindet Fördermittel für Kauf und Sanierung ein und finanziert auch für Selbstständige, etwa Büro- oder Gewerbeflächen.

Nasso Immobilien & Finanzierung e. K.

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Ortsmitte 12, 33189 Schlangen 05252 9383650

Das Unternehmen ist als Immobilienmakler tätig und vermittelt zusätzlich Baufinanzierungen für die Kreise Paderborn und Lippe. Finanziert werden Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen und Modernisierungen, auch für Kapitalanleger, wobei Fördermöglichkeiten in die Planung einbezogen werden.

PROTEGO Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Mühlenstr. 7, 33129 Delbrück 05250 705340

Der Versicherungsmakler aus Delbrück vermittelt auch Immobilienfinanzierungen über ein breites Netz von Darlehensgebern. Angeboten werden Finanzierungen für Kapitalanlage- und Wohnimmobilien, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen sowie Finanzierungen für Gewerbeimmobilien, jeweils mit Prüfung möglicher Fördermittel.

Ramona Zielke

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Königstor 14, 34117 Kassel 0561 31684430

Ramona Zielke bietet in Kassel eine allgemeine Finanzberatung an, zu der auch die Vermittlung von Baufinanzierungen gehört. Für Kauf, Neubau, Modernisierung und Anschlussfinanzierung werden Angebote vieler regionaler und überregionaler Kreditgeber verglichen, auch Forward-Darlehen und KfW-Mittel sind Thema. Die Unterlagen und die Anfragen bei den Banken werden für die Kunden übernommen.

SK Consulting & Finance GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Thaddäusstraße 49, 33415 Verl 05246 9099290

Unter der Marke Träume Finanzierungen vermittelt die Firma Baufinanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschluss- und Modernisierungsfinanzierungen in Ostwestfalen-Lippe. Förderprogramme von KfW und Land werden in die Beratung einbezogen, die vor Ort oder online stattfindet.

Strategon GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim 06032 925900

Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.

ULTIMA Dienstleistungen Finanzvermittlungsgesellschaft m.b.H. (elbehyp)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Große Bleichen 32, 20354 Hamburg 040 35710400

Finanzierungsvermittler in der Hamburger Innenstadt, der unter der Marke elbehyp auftritt. Ein Schwerpunkt liegt auf schwierigen Fällen, etwa bei Schufa-Einträgen, sowie auf Umschuldung, Anschlussfinanzierung und Kapitalbeschaffung für Immobilieneigentümer.

Wese Finanzkonzept Andreas Wese

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Leipziger Str. 80, 36037 Fulda 0661 90196000

Andreas Wese arbeitet mit seinem Team als Partner der Baugeld Spezialisten in Fulda und vermittelt Baufinanzierungen über eine Vielzahl von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Er begleitet Hausbau und Kauf von der Budgetplanung bis zur Umsetzung und berät auch zu Anschlussfinanzierung, Umfinanzierung und Modernisierungsdarlehen.

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Ratgeber: Anschlussfinanzierung

Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen

Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.

Was bedeutet Anschlussfinanzierung?

Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.

Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.

Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?

Grundsätzlich stehen drei Wege offen.

  • Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
  • Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
  • Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.

Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.

Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.

Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?

Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.

Was kostet ein Wechsel der Bank?

Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.

Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.

Was prüft eine neue Bank?

Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:

  • aktuelle Einkommensnachweise
  • Selbstauskunft und Ausweiskopie
  • der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
  • Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
  • bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.

Welche Rolle spielt die Restschuld?

Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.

Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.

Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.

Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.

Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?

Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.

Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?

Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.

Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.

Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?

Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.

Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?

Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.

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