Brüsseler Straße 5, 65552 Limburg an der Lahn 06431 947344
Tobias Schneider vermittelt in Limburg Baufinanzierungen für Bau und Kauf, auch für Kapitalanleger. Weitere Schwerpunkte sind Anschlussfinanzierungen mit Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.
Bahnhofstr. 50, 65551 Limburg an der Lahn 06431 99060
Die Heun Finanz GmbH in Limburg-Lindenholzhausen vermittelt Finanzierungen und Versicherungen. Im Bereich Immobilien bietet sie Finanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite und die Einbindung von KfW-Förderung an.
Jörg Seifert vermittelt von Bad Camberg aus private und gewerbliche Finanzierungen. Schwerpunkte sind Immobilien- und Baufinanzierungen für Kauf, Bau und Renovierung, Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen.
Johannes-Mechtel-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 06431 29470
Die Gesellschaft aus Limburg vermittelt Ratenkredite und Baufinanzierungen. Zum Angebot gehören Hausfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen bestehender Baudarlehen, Modernisierungskredite und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital.
Offheimer Weg 50, 65549 Limburg an der Lahn 06431 584980
Die Limburger Gesellschaft vermittelt Baufinanzierungen und Bausparverträge. Sie berät zu Kauf und Neubau, zu Anschlussfinanzierungen mit Bankwechsel oder Forward-Darlehen, zu Umschuldungen und zur Finanzierung von Modernisierung und Sanierung.
Wilhelm-Mangels-Straße 22, 56410 Montabaur · 18 km entfernt 02602 8399840
Der Versicherungsmakler aus Montabaur vermittelt neben Versicherungen auch Baufinanzierungen. Dazu gehören Finanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschlussfinanzierung und Umschuldung.
Immobilien finanzieren in Limburg: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses wurden im Landkreis Limburg-Weilburg 2025 1.460 Kaufverträge registriert, nach 1.736 im Vorjahr. In Limburg selbst lag der mittlere Kaufpreis gebrauchter Eigentumswohnungen im Dreijahresmittel bei 2.375 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Aus dem Immobilienmarktbericht 2026 für den Bereich des Hochtaunuskreises (ohne Oberursel und Bad Homburg v.d.Höhe), des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurden 2025 1.460 Kaufverträge registriert, 2024 waren es 1.736 (S. 40).
Der Gesamtgeldumsatz im Landkreis Limburg-Weilburg lag 2025 bei 272,7 Mio. Euro nach 350,9 Mio. Euro im Jahr 2024 (S. 40).
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Limburg kosteten im Mittel der letzten drei Jahre 457.519 Euro bei durchschnittlich 164 m² Wohnfläche, ausgewertet wurden 47 Kauffälle (S. 70).
Gebrauchte Eigentumswohnungen in Limburg wurden im Mittel der letzten drei Jahre für 2.375 Euro je m² Wohnfläche verkauft, ausgewertet wurden 108 Kauffälle (S. 90).
Neu gebaute Eigentumswohnungen in Limburg erzielten im Mittel der letzten drei Jahre 4.379 Euro je m² Wohnfläche bei 22 Kauffällen (S. 90).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Was mit der Restschuld nach der Zinsbindung passiert: Prolongation, Bankwechsel, Sondertilgung oder Verkauf. Ihre Möglichkeiten und Fristen im Überblick.
Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Limburg
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen
Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.
Was bedeutet Anschlussfinanzierung?
Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.
Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.
Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?
Grundsätzlich stehen drei Wege offen.
Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.
Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.
Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.
Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.
Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?
Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.
Was kostet ein Wechsel der Bank?
Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.
Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.
Was prüft eine neue Bank?
Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:
aktuelle Einkommensnachweise
Selbstauskunft und Ausweiskopie
der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.
Welche Rolle spielt die Restschuld?
Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.
Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.
Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.
Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?
Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.
Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?
Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.
Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.
Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?
Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.
Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?
Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.
Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in weiteren Städten