Marc Wisser vermittelt von Gückingen bei Diez aus Baufinanzierungen für Kunden in Hessen und Rheinland-Pfalz. Er vergleicht Angebote mehrerer Bankpartner für Kauf und Neubau und betreut auch Umschuldungen.
Brüsseler Straße 5, 65552 Limburg an der Lahn 06431 947344
Tobias Schneider vermittelt in Limburg Baufinanzierungen für Bau und Kauf, auch für Kapitalanleger. Weitere Schwerpunkte sind Anschlussfinanzierungen mit Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen sowie Modernisierungen unter Einbindung von Fördermitteln.
Bahnhofstr. 50, 65551 Limburg an der Lahn 06431 99060
Die Heun Finanz GmbH in Limburg-Lindenholzhausen vermittelt Finanzierungen und Versicherungen. Im Bereich Immobilien bietet sie Finanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite und die Einbindung von KfW-Förderung an.
Johannes-Mechtel-Str. 2, 65549 Limburg an der Lahn 06431 29470
Die Gesellschaft aus Limburg vermittelt Ratenkredite und Baufinanzierungen. Zum Angebot gehören Hausfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen bestehender Baudarlehen, Modernisierungskredite und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital.
Offheimer Weg 50, 65549 Limburg an der Lahn 06431 584980
Die Limburger Gesellschaft vermittelt Baufinanzierungen und Bausparverträge. Sie berät zu Kauf und Neubau, zu Anschlussfinanzierungen mit Bankwechsel oder Forward-Darlehen, zu Umschuldungen und zur Finanzierung von Modernisierung und Sanierung.
Wilhelm-Mangels-Straße 22, 56410 Montabaur · 18 km entfernt 02602 8399840
Der Versicherungsmakler aus Montabaur vermittelt neben Versicherungen auch Baufinanzierungen. Dazu gehören Finanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschlussfinanzierung und Umschuldung.
Immobilien finanzieren in Limburg: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses wurden im Landkreis Limburg-Weilburg 2025 1.460 Kaufverträge registriert, nach 1.736 im Vorjahr. In Limburg selbst lag der mittlere Kaufpreis gebrauchter Eigentumswohnungen im Dreijahresmittel bei 2.375 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Aus dem Immobilienmarktbericht 2026 für den Bereich des Hochtaunuskreises (ohne Oberursel und Bad Homburg v.d.Höhe), des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurden 2025 1.460 Kaufverträge registriert, 2024 waren es 1.736 (S. 40).
Der Gesamtgeldumsatz im Landkreis Limburg-Weilburg lag 2025 bei 272,7 Mio. Euro nach 350,9 Mio. Euro im Jahr 2024 (S. 40).
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Limburg kosteten im Mittel der letzten drei Jahre 457.519 Euro bei durchschnittlich 164 m² Wohnfläche, ausgewertet wurden 47 Kauffälle (S. 70).
Gebrauchte Eigentumswohnungen in Limburg wurden im Mittel der letzten drei Jahre für 2.375 Euro je m² Wohnfläche verkauft, ausgewertet wurden 108 Kauffälle (S. 90).
Neu gebaute Eigentumswohnungen in Limburg erzielten im Mittel der letzten drei Jahre 4.379 Euro je m² Wohnfläche bei 22 Kauffällen (S. 90).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Bonität, Haushaltsrechnung, Objektwert und Grundschuld: Was Banken bei einer Umschuldung der Baufinanzierung prüfen und welche Unterlagen Sie brauchen.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Umschuldung als Kurzinformation wissen
Eine Umschuldung ersetzt einen bestehenden Kredit durch einen neuen, häufig bei einer anderen Bank. Bei Immobilien verfolgen Eigentümer damit meist eines von zwei Zielen: Sie möchten für ihr laufendes Hausdarlehen bessere Bedingungen erhalten, oder sie möchten mehrere Kredite, etwa Ratenkredite oder eine Autofinanzierung, in einer Baufinanzierung zusammenfassen. Ob eine Umschuldung sinnvoll ist, hängt weniger vom Wunsch nach einem Wechsel ab als von den Vertragsbedingungen, den gesetzlichen Kündigungsrechten und den Kosten. Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte als Kurzinformation zusammen.
Was bedeutet Umschuldung bei einer Baufinanzierung?
Bei einer Umschuldung nimmt die neue Bank ein Darlehen auf und zahlt damit die bestehende Restschuld bei der bisherigen Bank ab. Für Sie ändert sich danach der Vertragspartner, der Sollzins, die Rate und gegebenenfalls die Laufzeit. Die Immobilie bleibt dabei als Sicherheit erhalten, die Grundschuld wird entweder übertragen oder neu bestellt.
Abzugrenzen ist die Umschuldung von der Prolongation. Bei einer Prolongation bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Bank und vereinbaren lediglich neue Konditionen. Eine Umschuldung bedeutet dagegen einen echten Wechsel. Das kann Vorteile bringen, verlangt aber auch eine vollständige neue Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Wann dürfen Sie einen Immobilienkredit vorzeitig kündigen?
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie nicht beliebig kündigen. Das Gesetz sieht im Wesentlichen drei Wege vor:
Ordentliche Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens dürfen Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, auch wenn die vereinbarte Zinsbindung länger läuft. Wurde später eine neue Vereinbarung über Zins oder Rückzahlung getroffen, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.
Kündigung bei variablem Zins nach § 489 Abs. 2 BGB: Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB: Haben Sie ein berechtigtes Interesse, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen möchten, dürfen Sie vorzeitig kündigen. Die Bank kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Daneben gibt es die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags. Ob die Bank zustimmt und zu welchen Bedingungen, ist Verhandlungssache.
Wichtig ist außerdem § 489 Abs. 3 BGB: Kündigen Sie und zahlen den geschuldeten Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Die Anschlussfinanzierung sollte daher stehen, bevor Sie kündigen.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den Schaden aus, der einer Bank entsteht, wenn sie ein fest verzinstes Darlehen früher zurückerhält als vereinbart. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen regelt § 502 BGB die Grundlagen. Die Bank berechnet sie in der Regel aus dem entgangenen Zinsertrag abzüglich ersparter Kosten und der Wiederanlage des Geldes.
Ausgeschlossen ist der Anspruch nach § 502 Abs. 2 BGB unter anderem dann, wenn der Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung nur unzureichend enthält. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, kann nur eine Prüfung des konkreten Vertrags klären, gegebenenfalls durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Für die Entscheidung zählt am Ende der Vergleich: Übersteigen die Einsparungen durch die neuen Konditionen die Entschädigung und alle Nebenkosten, kann sich der Wechsel rechnen. Andernfalls ist es oft sinnvoller, bis zum Ende der Zinsbindung oder bis zum gesetzlichen Kündigungsrecht zu warten.
Was kostet eine Umschuldung?
Neben einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung fallen in der Regel Kosten rund um die Grundschuld an. Die bestehende Grundschuld kann an die neue Bank abgetreten werden. Dafür sind eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung und eine Eintragung im Grundbuch nötig. Alternativ wird die alte Grundschuld gelöscht und eine neue bestellt, was meist teurer ist.
Weitere mögliche Posten sind Bereitstellungszinsen, wenn das neue Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird, sowie Kosten für eine Wertermittlung, falls die Bank diese nicht selbst trägt. Fragen Sie vor der Unterschrift ausdrücklich nach allen Nebenkosten, damit Ihr Vergleich vollständig ist.
Können Ratenkredite in die Baufinanzierung aufgenommen werden?
Viele Eigentümer möchten neben dem Hausdarlehen auch Konsumkredite ablösen. Das ist möglich, wenn die Immobilie genügend Beleihungsspielraum bietet und die Bank die Ablösung als Verwendungszweck akzeptiert. Die Ratenkredite verschwinden dann aus der monatlichen Belastung, und es bleibt eine einzige Rate.
Bedenken Sie dabei, dass kurzfristige Schulden durch die Übernahme in die Baufinanzierung oft über einen deutlich längeren Zeitraum zurückgezahlt werden. Eine niedrigere Monatsrate bedeutet daher nicht automatisch geringere Gesamtkosten. Prüfen Sie auch die Kündigungsbedingungen der Ratenkredite, denn auch hier kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Welche Unterlagen braucht die neue Bank?
Die neue Bank prüft Sie wie bei einer Erstfinanzierung. Üblicherweise werden verlangt:
Einkommensnachweise und bei Selbstständigen die Unterlagen der letzten Jahre
der aktuelle Darlehensvertrag und eine Bestätigung der Restschuld
ein aktueller Grundbuchauszug
Objektunterlagen wie Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Fotos
Kontoauszüge und eine Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die neue Bank eine verbindliche Zusage geben. Planen Sie bei einer ordentlichen Kündigung ausreichend Zeit ein, damit die Frist von sechs Monaten nicht knapp wird.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer ist sinnvoll, wenn Sie Angebote mehrerer Banken vergleichen möchten und Unterstützung bei der Frage brauchen, ob sich ein vorzeitiger Wechsel rechnet. Er kann die Kosten einer Umschuldung einschließlich Grundschuldabtretung und Vorfälligkeitsentschädigung gegenüberstellen und den zeitlichen Ablauf zwischen Kündigung, Zusage und Auszahlung planen.
Das gilt besonders, wenn mehrere Kredite gebündelt werden sollen, wenn das Einkommen schwankt oder wenn die Immobilie inzwischen vermietet ist. Achten Sie darauf, dass der Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt. Diese können Sie im öffentlichen Vermittlerregister prüfen. Rechtliche Fragen zur Wirksamkeit Ihres Vertrags oder zur Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung gehören dagegen zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Umschuldung und Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung schließt sich an das reguläre Ende der Zinsbindung an. Eine Umschuldung meint allgemeiner die Ablösung eines Kredits durch einen neuen, auch vor Ablauf der Zinsbindung oder zur Zusammenfassung mehrerer Kredite. In der Praxis werden beide Begriffe oft gemeinsam verwendet.
Kann ich meine Baufinanzierung jederzeit umschulden?
Nein. Bei einer festen Zinsbindung brauchen Sie ein Kündigungsrecht. Das ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB greift zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten. Davor ist eine Ablösung meist nur mit Zustimmung der Bank oder bei berechtigtem Interesse nach § 490 Abs. 2 BGB möglich.
Muss für eine Umschuldung eine neue Grundschuld eingetragen werden?
Nicht zwingend. Häufig wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Das ist in der Regel günstiger als eine Neueintragung, verursacht aber ebenfalls Notar- und Grundbuchkosten.
Lassen sich Ratenkredite in eine Baufinanzierung übernehmen?
Das ist möglich, wenn die Immobilie genug Beleihungsspielraum bietet und die Bank den Verwendungszweck akzeptiert. Die Ratenkredite werden dann aus dem neuen Darlehen abgelöst. Es lohnt sich, die längere Laufzeit und die Gesamtkosten genau zu vergleichen.
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Sie fällt an, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen und die Bank dadurch einen Schaden geltend machen kann, etwa bei einer Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB. Bei einer ordentlichen Kündigung nach § 489 BGB entsteht sie nicht.
Baufinanzierer für Umschuldung in weiteren Städten