Umschuldung

Umschuldung mit Schufa-Eintrag: Was ist möglich?

Umschuldung trotz Schufa-Eintrag: welche Einträge Banken akzeptieren, welche Rolle die Grundschuld spielt und wie Sie unseriöse Angebote erkennen.

Redaktion RatgeberBaufiAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Inhalt
  1. Ist eine Umschuldung mit Schufa-Eintrag grundsätzlich ausgeschlossen?
  2. Welche Einträge sind für Banken entscheidend?
  3. Wie erfahre ich, was über mich gespeichert ist?
  4. Warum hilft die Immobilie bei der Umschuldung?
  5. Was können Sie selbst tun, um die Chancen zu verbessern?
  6. Was gilt bei einer laufenden oder abgeschlossenen Insolvenz?
  7. Wie erkennen Sie unseriöse Angebote?
  8. Wann hilft ein Baufinanzierer?

Eine Umschuldung mit Schufa-Eintrag ist möglich, wenn der Eintrag erledigt ist, länger zurückliegt oder sich nachvollziehbar erklären lässt und die übrige Bonität stimmt. Bei offenen harten Negativmerkmalen lehnen die meisten Banken dagegen ab. Eine Grundschuld als Sicherheit verbessert die Chancen, ersetzt aber keine tragfähige Haushaltsrechnung.

Ist eine Umschuldung mit Schufa-Eintrag grundsätzlich ausgeschlossen?

Nein, ein Schufa-Eintrag schließt eine Umschuldung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, um welche Art von Eintrag es sich handelt, ob er erledigt ist und wie lange er zurückliegt. Bei einer Baufinanzierung kommt hinzu, dass die Immobilie als Sicherheit dient und manche Banken deshalb mehr Spielraum haben.

Wichtig ist zunächst ein Missverständnis aufzulösen: Nicht jeder Eintrag ist negativ. Die meisten Einträge betreffen ganz normale Verträge wie Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge oder laufende Kredite. Problematisch sind nur Negativmerkmale, also Hinweise auf Zahlungsstörungen.

Welche Einträge sind für Banken entscheidend?

Banken unterscheiden in der Praxis zwischen weichen und harten Negativmerkmalen. Die Tabelle gibt einen Überblick:

Art des Eintrags Beispiele Typische Einschätzung
Neutrale Einträge Girokonto, laufender Kredit, Kreditkarte unproblematisch, fließen in die Haushaltsrechnung ein
Weiche Negativmerkmale gemeldete, inzwischen bezahlte Forderung nach Mahnungen Einzelfallprüfung, oft mit Erklärung lösbar
Harte Negativmerkmale Vollstreckungsmaßnahmen, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz meist Ablehnung, solange der Eintrag besteht

Bei weichen Merkmalen kommt es stark auf den Status an. Eine erledigte Forderung mit entsprechendem Vermerk wird deutlich milder bewertet als eine offene. Auch die Höhe spielt eine Rolle. Ein einmaliger kleiner Betrag aus einem vergessenen Vertrag wird anders gewichtet als mehrere größere Zahlungsausfälle.

Wie erfahre ich, was über mich gespeichert ist?

Sie können bei der SCHUFA nach Art. 15 DSGVO einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie anfordern. Darin sehen Sie alle gespeicherten Einträge und die übermittelten Scores. Falsche oder veraltete Angaben können Sie nach Art. 16 DSGVO berichtigen lassen.

Holen Sie diese Auskunft ein, bevor Sie eine Bank ansprechen. So wissen Sie, was die Bank sehen wird, und können Erklärungen und Belege vorbereiten. Erledigte Forderungen werden nach festen Fristen gelöscht. Welche Fristen aktuell gelten, steht bei der SCHUFA selbst.

Neben der SCHUFA gibt es weitere Auskunfteien. Manche Banken fragen zusätzlich dort an. Auch bei diesen Stellen haben Sie ein Auskunftsrecht.

Warum hilft die Immobilie bei der Umschuldung?

Bei einer Umschuldung einer bestehenden Baufinanzierung hat die Bank eine Sicherheit, die bei einem Ratenkredit fehlt. Fällt der Kreditnehmer aus, kann sie auf die Immobilie zurückgreifen. Das senkt ihr Risiko und kann den Ausschlag geben, wenn die Bonität durch einen älteren Eintrag nicht makellos ist.

Allerdings verpflichtet § 505a BGB die Bank, vor jedem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Sie darf das Darlehen nur gewähren, wenn wahrscheinlich ist, dass Sie es vertragsgemäß zurückzahlen können. Die Sicherheit allein genügt dafür nicht. Die laufende Rate muss aus dem Einkommen tragbar sein.

Ein weiterer Punkt ist die Ausgangslage: Wer seit Jahren die Raten für das bestehende Immobiliendarlehen pünktlich zahlt, kann das belegen. Kontoauszüge des Darlehenskontos zeigen der neuen Bank, dass die Hauptverbindlichkeit zuverlässig bedient wird.

Was können Sie selbst tun, um die Chancen zu verbessern?

Mit guter Vorbereitung lassen sich viele Fälle besser darstellen. Gehen Sie so vor:

  1. Auskunft einholen: Fordern Sie die kostenlose Datenkopie an und prüfen Sie jeden Eintrag.
  2. Offene Forderungen begleichen: Zahlen Sie offene Beträge vollständig und lassen Sie sich die Erledigung bestätigen.
  3. Fehler korrigieren: Lassen Sie falsche oder nicht mehr zutreffende Einträge berichtigen oder löschen.
  4. Erklärung vorbereiten: Schildern Sie kurz und sachlich, wie der Eintrag entstanden ist, etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Trennung, und was sich seitdem geändert hat.
  5. Belege sammeln: Legen Sie aktuelle Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und den Nachweis pünktlicher Ratenzahlungen bei.
  6. Keine neuen Anfragen streuen: Stellen Sie nicht bei vielen Banken gleichzeitig Kreditanträge. Konditionsanfragen werden anders behandelt als Kreditanfragen, fragen Sie danach.

Was gilt bei einer laufenden oder abgeschlossenen Insolvenz?

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist eine Umschuldung praktisch nicht möglich. Über das Vermögen, zu dem auch die Immobilie gehört, verfügt in dieser Zeit der Insolvenzverwalter.

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt der Eintrag noch eine Zeit lang gespeichert. In dieser Phase finanzieren nur wenige Banken. Nach der Löschung sind die Chancen wieder deutlich besser, vorausgesetzt, Einkommen und Haushaltsrechnung passen. Lassen Sie sich in einer solchen Situation zunächst von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt beraten.

Wie erkennen Sie unseriöse Angebote?

Angebote mit Versprechen wie „Kredit ohne Schufa“ oder „Zusage garantiert“ sind ein Warnsignal. Seriöse Banken prüfen immer die Kreditwürdigkeit, weil das Gesetz es verlangt.

Ein Darlehensvermittler darf seine Vergütung nach § 655c BGB nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird. Weitere Entgelte sind nach § 655d BGB nur für erforderliche Auslagen zulässig. Wer vorab Gebühren, Nachnahmen oder teure Telefonnummern verlangt, handelt unseriös.

Prüfen Sie außerdem, ob der Vermittler im Vermittlerregister eingetragen ist. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.

Wann hilft ein Baufinanzierer?

Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO kennt die Annahmekriterien verschiedener Banken und weiß, welche bei erledigten Einträgen eine Einzelfallprüfung vornehmen. Er kann den Antrag so aufbereiten, dass die Erklärung zum Eintrag und die Belege gleich mitgeliefert werden. Bei hoher Verschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit ist dagegen zuerst eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Ist eine Umschuldung mit Schufa-Eintrag grundsätzlich ausgeschlossen?

Nein, ein Schufa-Eintrag schließt eine Umschuldung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, um welche Art von Eintrag es sich handelt, ob er erledigt ist und wie lange er zurückliegt. Bei einer Baufinanzierung kommt hinzu, dass die Immobilie als Sicherheit dient und manche Banken deshalb mehr Spielraum haben.

Wie erfahre ich, was über mich gespeichert ist?

Sie können bei der SCHUFA nach Art. 15 DSGVO einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie anfordern. Darin sehen Sie alle gespeicherten Einträge und die übermittelten Scores. Falsche oder veraltete Angaben können Sie nach Art. 16 DSGVO berichtigen lassen.

Darf ein Vermittler vorab Gebühren für einen Kredit trotz Schufa verlangen?

Nein, ein Darlehensvermittler darf seine Vergütung nach § 655c BGB nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird. Weitere Entgelte sind nach § 655d BGB nur für erforderliche Auslagen zulässig. Wer vorab Gebühren, Nachnahmen oder teure Telefonnummern verlangt, handelt unseriös.

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