Baufinanzierung in Rosenheim

In Rosenheim sind 4 Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO in diesem Verzeichnis eingetragen. Nach Thema: Immobilienkauf

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Immobilien finanzieren in Rosenheim: das Wichtigste vor Ort

Laut Immobilienmarktbericht 2026 des Oberen Gutachterausschusses in Bayern gab es 2025 in der Stadt Rosenheim 961 Immobilienverkäufe, rund ein Drittel mehr als im Vorjahr. Der Geldumsatz stieg von 217,5 Mio. € auf 466,0 Mio. €, gebrauchte Eigentumswohnungen kosteten im Mittel 4.300 € je Quadratmeter Wohnfläche.

Aus dem Immobilienmarktbericht 2026 (Berichtsjahr 2025)

  • In der kreisfreien Stadt Rosenheim wurden 2025 961 Transaktionen gezählt, nach 719 im Jahr 2024; das ist ein Plus von 33,7 % (S. 22).
  • Der Geldumsatz lag 2025 bei 466,0 Mio. €, nach 217,5 Mio. € im Jahr 2024 (S. 26).
  • Das durchschnittliche Bodenpreisniveau für individuellen Wohnungsbau lag 2025 wie im Vorjahr bei 1.000 €/m², 2022 waren es 1.180 €/m² (S. 86).
  • Weiterverkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten 2025 im Mittel 955.000 € bzw. 5.100 € je m² Wohnfläche, 5,0 % weniger als 2024 (S. 124).
  • Eigentumswohnungen kosteten 2025 im Neubau im Mittel 7.300 €/m² Wohnfläche und im Weiterverkauf 4.300 €/m² (S. 168).

Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern, Immobilienmarktbericht 2026 (Berichtsjahr 2025) (2026)

Kaufnebenkosten in Bayern

Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen

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Ratgeber für Rosenheim

Über Baufinanzierer in Rosenheim

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

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