Baufinanzierer für Modernisierung

Umbau, Sanierung und energetische Maßnahmen finanzieren. Nach Stadt: Berlin · Hamburg · München · Koblenz · Neuwied · Fulda · Gießen · Kassel · Paderborn

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ACCONSIS GmbH Finanzierungsberatung

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Schloßschmidstraße 5, 80639 München 089 547143

Finanzierungsberatung in Neuhausen, die zu einer Unternehmensgruppe mit Steuerberatung gehört. Begleitet werden selbst genutzte Immobilien, Neubauten und Kapitalanlagen bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten, einschließlich Fördermitteln und Anschlussfinanzierungen.

Concept BauFinanz

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Am Hellweg 6b, 33014 Bad Driburg 05253 940010

Concept BauFinanz vermittelt Finanzierungen für Neubau, Ersterwerb vom Bauträger und den Kauf bestehender Wohngebäude, daneben Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen. Ein Schwerpunkt ist die Beantragung öffentlicher Baudarlehen der NRW.BANK und von KfW-Mitteln. Auch Wohn- und Geschäftshäuser sowie gewerbliche Bauten werden finanziert.

DS Consulting GmbH & Co. KG (DS Financial)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Herrengarten 25a, 56179 Vallendar 0261 579410

DS Financial ist ein gemeinsames Angebot der DS Consulting GmbH & Co. KG und eines Versicherungsmaklers mit Schwerpunkt Versicherungen. Im Bereich Finanzen werden Bau- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen sowie Kredite für Umbau und Modernisierung vermittelt.

Kirsten Winkler (Baufinanzierung Kirsten Winkler)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Im Westpark 15, 35435 Wettenberg 0641 97297-0

Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.

Maria Fischbein (ehem. Maria Sabrowski), Finanzberaterin

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Marktstraße 18, 56564 Neuwied 0172 1767654

Maria Fischbein vermittelt als Finanzberaterin Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Privatkredite. Sie bindet Fördermittel für Kauf und Sanierung ein und finanziert auch für Selbstständige, etwa Büro- oder Gewerbeflächen.

Markus Fischer, Selbstständiger Vertriebspartner für die Swiss Life Select Deutschland GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Wallersheimer Weg 50-58, 56070 Koblenz 0171 8300823

Markus Fischer berät als selbstständiger Vertriebspartner von Swiss Life Select zu Finanzen, Vorsorge und Versicherungen. Laut Impressum besteht eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Auf seiner Seite nennt er die Baufinanzierung, die Finanzierung energetischer Sanierungen und Kapitalanlageimmobilien als Themen.

Nasso Immobilien & Finanzierung e. K.

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Ortsmitte 12, 33189 Schlangen 05252 9383650

Das Unternehmen ist als Immobilienmakler tätig und vermittelt zusätzlich Baufinanzierungen für die Kreise Paderborn und Lippe. Finanziert werden Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen und Modernisierungen, auch für Kapitalanleger, wobei Fördermöglichkeiten in die Planung einbezogen werden.

Ramona Zielke

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Königstor 14, 34117 Kassel 0561 31684430

Ramona Zielke bietet in Kassel eine allgemeine Finanzberatung an, zu der auch die Vermittlung von Baufinanzierungen gehört. Für Kauf, Neubau, Modernisierung und Anschlussfinanzierung werden Angebote vieler regionaler und überregionaler Kreditgeber verglichen, auch Forward-Darlehen und KfW-Mittel sind Thema. Die Unterlagen und die Anfragen bei den Banken werden für die Kunden übernommen.

SK Consulting & Finance GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Thaddäusstraße 49, 33415 Verl 05246 9099290

Unter der Marke Träume Finanzierungen vermittelt die Firma Baufinanzierungen für Kauf und Neubau sowie Anschluss- und Modernisierungsfinanzierungen in Ostwestfalen-Lippe. Förderprogramme von KfW und Land werden in die Beratung einbezogen, die vor Ort oder online stattfindet.

Strategon GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim 06032 925900

Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.

TP FinanzKonzept & VorsorgeManagement GmbH

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Feldborde 15, 34305 Niedenstein 05603 917091

Die Firma aus Niedenstein betreut Immobilien- und Modernisierungsfinanzierungen sowie Umschuldungen. Dazu gehören ein Zinsvergleich über zahlreiche Banken, Versicherungen und Bausparkassen, die Prüfung staatlicher Zuschüsse und die Einreichung des Darlehensantrags. Weitere Schwerpunkte sind Kapitalanlagen, Versicherungen und Generationenberatung.

ULTIMA Dienstleistungen Finanzvermittlungsgesellschaft m.b.H. (elbehyp)

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Große Bleichen 32, 20354 Hamburg 040 35710400

Finanzierungsvermittler in der Hamburger Innenstadt, der unter der Marke elbehyp auftritt. Ein Schwerpunkt liegt auf schwierigen Fällen, etwa bei Schufa-Einträgen, sowie auf Umschuldung, Anschlussfinanzierung und Kapitalbeschaffung für Immobilieneigentümer.

Wese Finanzkonzept Andreas Wese

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
Leipziger Str. 80, 36037 Fulda 0661 90196000

Andreas Wese arbeitet mit seinem Team als Partner der Baugeld Spezialisten in Fulda und vermittelt Baufinanzierungen über eine Vielzahl von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Er begleitet Hausbau und Kauf von der Budgetplanung bis zur Umsetzung und berät auch zu Anschlussfinanzierung, Umfinanzierung und Modernisierungsdarlehen.

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Ratgeber: Modernisierung und Sanierung

Das sollten Sie zum Thema Modernisierung und Sanierung als Kurzinformation wissen

Wer ein Haus oder eine Wohnung modernisiert, investiert oft erhebliche Summen in neue Fenster, ein neues Bad, eine Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Für die Finanzierung stehen mehrere Wege offen: vom Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag über eine klassische Baufinanzierung mit Grundschuld bis zu Förderkrediten und Zuschüssen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang der Maßnahme, vom vorhandenen Eigenkapital und vom Wert der Immobilie ab. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick als Kurzinformation.

Welche Wege gibt es, eine Modernisierung zu finanzieren?

Grundsätzlich lassen sich vier Bausteine unterscheiden, die auch kombiniert werden können:

  • Eigenkapital: Rücklagen oder frei verfügbares Vermögen. Das ist der einfachste Weg, schränkt aber die Liquidität ein.
  • Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag: Ein Ratenkredit, der zweckgebunden oder frei verwendbar sein kann. Er ist schnell verfügbar, hat aber meist kürzere Laufzeiten.
  • Baufinanzierung mit Grundschuld: Ein Immobiliendarlehen, für das die Bank eine Grundschuld eintragen lässt oder eine bestehende Grundschuld nutzt. Geeignet für größere Summen.
  • Förderkredite und Zuschüsse: Programme des Bundes, der Länder oder der Kommunen, vor allem für energetische Maßnahmen und Barrierereduzierung.

Ein Bausparvertrag kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn er bereits besteht und zuteilungsreif ist oder in absehbarer Zeit wird.

Wann verlangt die Bank eine Grundschuld?

Ob eine Grundschuld nötig ist, hängt vor allem von der Höhe des Kredits ab. Kleinere Beträge vergeben viele Banken ohne Grundbucheintrag, weil der Aufwand für Notar und Grundbuchamt im Verhältnis zur Kreditsumme hoch wäre. Größere Vorhaben finanzieren Banken dagegen in der Regel nur gegen eine Grundschuld.

Besteht bereits eine Grundschuld aus der ursprünglichen Finanzierung, kann diese unter Umständen erneut genutzt werden, wenn das erste Darlehen schon teilweise getilgt ist. Das spart Kosten. Liegt die Grundschuld bei einer anderen Bank, ist eine Abtretung oder eine nachrangige Grundschuld nötig. Nachrangige Sicherheiten bewerten Banken vorsichtiger, was sich auf die Konditionen auswirken kann.

Wie bewertet die Bank ein Sanierungsvorhaben?

Die Bank möchte wissen, was genau gemacht wird und was es kostet. Sie verlangt deshalb Handwerkerangebote, Kostenvoranschläge oder eine Kostenschätzung eines Architekten. Je konkreter die Planung, desto belastbarer ist die Kreditentscheidung.

Gleichzeitig prüft die Bank, wie sich die Maßnahme auf den Wert der Immobilie auswirkt. Nicht jeder ausgegebene Euro erhöht den Beleihungswert im gleichen Umfang. Energetische Maßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern, werden meist günstiger bewertet als rein geschmackliche Änderungen. Die Kreditwürdigkeit prüft die Bank zusätzlich anhand Ihres Einkommens und Ihrer bestehenden Verpflichtungen.

Kann die Modernisierung mit einem Kauf kombiniert werden?

Ja. Beim Kauf einer älteren Immobilie wird die Sanierung häufig gleich mitfinanziert. Kaufpreis und Modernisierungskosten werden dann in einem Darlehen oder in mehreren Darlehensbausteinen zusammengefasst. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur einmal eine Grundschuld eintragen lassen und die Gesamtkosten von Anfang an planen.

Wichtig ist, die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Eine Begehung mit einem Sachverständigen oder Handwerker hilft, versteckte Mängel früh zu erkennen. Viele Banken zahlen den Sanierungsanteil nach Baufortschritt oder gegen Vorlage von Rechnungen aus.

Was gilt bei energetischen Maßnahmen?

Für energetische Sanierungen gibt es Förderprogramme in Form von Krediten und Zuschüssen. Bei vielen Programmen ist entscheidend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Oft ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, der die Maßnahmen plant und bestätigt. Die genauen Voraussetzungen ändern sich regelmäßig, prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Merkblätter der Förderstelle.

Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Diese lässt sich nicht beliebig mit Förderprogrammen kombinieren. Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Was sollten Vermieter beachten?

Bei vermieteten Immobilien kommen steuerliche und mietrechtliche Fragen hinzu. Steuerlich ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die über die Abschreibung verteilt werden, wichtig. Nach einem Kauf können umfangreiche Instandsetzungen innerhalb der ersten drei Jahre nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Die Einordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.

Mietrechtlich regelt § 555b BGB, was als Modernisierung gilt, und § 559 BGB, unter welchen Voraussetzungen Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen. Die Ankündigungspflichten nach § 555c BGB sollten Sie vor Beginn der Arbeiten einhalten. Für die Finanzierung kann eine höhere Miete die Kapitaldienstfähigkeit verbessern, die Bank wird sie aber erst berücksichtigen, wenn sie belegt ist.

Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?

Ein Baufinanzierer hilft vor allem dann, wenn die Modernisierung größer ist, wenn mehrere Finanzierungsbausteine kombiniert werden sollen oder wenn Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden. Er kann prüfen, ob eine bestehende Grundschuld genutzt werden kann, welche Bank Sanierungsvorhaben in Ihrer Größenordnung finanziert und wie sich Förderkredite in die Gesamtfinanzierung einfügen.

Auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Ratenkredit oder ein Immobiliendarlehen günstiger ist, lohnt der Vergleich. Achten Sie auf eine Erlaubnis nach § 34i GewO, die im Vermittlerregister einsehbar ist. Für die technische Planung bleiben Architekt, Handwerker und Energieeffizienz-Experte zuständig, für steuerliche Fragen ein Steuerberater.

Über Baufinanzierer für Modernisierung und Sanierung

Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.

Voraussetzungen der Erlaubnis

  • Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
  • Eintragung in das Vermittlerregister

In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Modernisierung immer eine Grundschuld?

Nein. Kleinere Vorhaben lassen sich oft mit einem Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag finanzieren. Bei größeren Summen verlangen Banken in der Regel eine Grundschuld, bieten dafür aber meist längere Laufzeiten und bessere Konditionen.

Kann ich Kauf und Sanierung in einer Finanzierung zusammenfassen?

Ja, das ist üblich. Die Bank finanziert dann Kaufpreis und Sanierungskosten gemeinsam. Sie verlangt dafür Kostenvoranschläge oder Angebote und bewertet die Immobilie häufig mit Blick auf den Zustand nach der Sanierung.

Welche Unterlagen braucht die Bank für eine Sanierung?

Üblich sind eine Kostenaufstellung oder Handwerkerangebote, eine Beschreibung der Maßnahmen, Fotos des Ist-Zustands, Objektunterlagen und Einkommensnachweise. Bei energetischen Maßnahmen kommen oft Nachweise eines Energieeffizienz-Experten hinzu.

Kann ich Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?

Das hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und um welche Maßnahmen es sich handelt. Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Lassen Sie die Einzelheiten von einem Steuerberater prüfen.

Was passiert, wenn die Sanierung teurer wird als geplant?

Dann fehlt Geld, das Sie aus Rücklagen oder einer Nachfinanzierung decken müssen. Banken empfehlen deshalb einen Puffer für unvorhergesehene Kosten. Klären Sie vorab, ob und zu welchen Bedingungen eine Aufstockung des Darlehens möglich ist.

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