Modernisierung und Sanierung

Verwendungsnachweis beim Modernisierungskredit: Was müssen Sie belegen?

Wann Banken und Förderstellen beim Modernisierungskredit einen Verwendungsnachweis verlangen, welche Belege zählen und welche Kredite ohne Nachweis auskommen.

Redaktion RatgeberBaufiAktualisiert am 4 Minuten Lesezeit

Inhalt
  1. Was ist ein Verwendungsnachweis?
  2. Verlangt jede Bank einen Verwendungsnachweis?
  3. Welche Belege gelten als Verwendungsnachweis?
  4. Wie läuft der Nachweis beim Immobiliendarlehen ab?
  5. Was gilt bei Förderkrediten und Zuschüssen?
  6. Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?
  7. Wie bereiten Sie den Nachweis vor?
  8. Wann hilft ein Baufinanzierer?

Einen Verwendungsnachweis verlangen Banken bei zweckgebundenen Modernisierungskrediten und Förderstellen bei Förderkrediten und Zuschüssen: Sie belegen mit Rechnungen und Bestätigungen, dass das Geld tatsächlich in die vereinbarte Maßnahme geflossen ist. Es gibt aber auch Banken ohne Verwendungsnachweispflicht, vor allem bei frei verwendbaren Ratenkrediten. Welche Pflicht gilt, steht im Kreditvertrag oder im Merkblatt des Förderprogramms.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Ein Verwendungsnachweis belegt, dass ein zweckgebundener Kredit oder eine Förderung für den vereinbarten Zweck eingesetzt wurde. Bei einem Modernisierungskredit heißt das: Sie zeigen der Bank oder der Förderstelle, welche Arbeiten ausgeführt wurden und was sie gekostet haben.

Der Hintergrund ist einfach. Zweckgebundene Kredite werden oft zu besseren Bedingungen vergeben als frei verwendbare, weil die Bank weiß, dass das Geld den Wert der Immobilie erhält oder steigert. Förderstellen wiederum müssen sicherstellen, dass öffentliche Mittel nur für förderfähige Maßnahmen verwendet werden.

Verlangt jede Bank einen Verwendungsnachweis?

Nein, es gibt Banken, die bei Modernisierungskrediten keinen Verwendungsnachweis verlangen. Das betrifft vor allem frei verwendbare Ratenkredite, aber auch manche Modernisierungsdarlehen, bei denen die Bank auf Rechnungen verzichtet. Bei Förderkrediten und Zuschüssen ist ein Nachweis dagegen praktisch immer Pflicht.

Die Unterschiede im Überblick:

Kreditart Verwendungsnachweis Typischer Zeitpunkt
Frei verwendbarer Ratenkredit nein entfällt
Zweckgebundener Modernisierungskredit je nach Bank, teils keiner nach Auszahlung innerhalb einer Frist
Immobiliendarlehen für Modernisierung häufig, je nach Bank vor jeder Auszahlung oder nach Abschluss
Förderkredit ja nach Abschluss der Maßnahme
Zuschuss ja Voraussetzung für die Auszahlung

Ob Ihr Kredit einen Nachweis verlangt, steht in den Darlehensbedingungen. Achten Sie schon beim Vergleich darauf, denn der Aufwand unterscheidet sich erheblich.

Welche Belege gelten als Verwendungsnachweis?

Als Verwendungsnachweis gelten in erster Linie Rechnungen von Handwerkern und Fachbetrieben, die die Leistung, die Adresse der Immobilie und den Betrag erkennen lassen. Bei Förderprogrammen kommen Bestätigungen von Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen hinzu. Manche Banken akzeptieren bei Eigenleistung auch Materialrechnungen.

Damit eine Rechnung anerkannt wird, sollte sie folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des ausführenden Unternehmens
  2. Ihren Namen als Auftraggeber
  3. die Adresse der Immobilie, an der gearbeitet wurde
  4. eine nachvollziehbare Beschreibung der Leistung
  5. Rechnungsdatum und Betrag

Bewahren Sie außerdem die Zahlungsbelege auf. Manche Banken und Förderstellen verlangen den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde, etwa über einen Kontoauszug. Barzahlungen sind dafür ungeeignet.

Wie läuft der Nachweis beim Immobiliendarlehen ab?

Bei einem Immobiliendarlehen für eine Modernisierung zahlt die Bank häufig nicht den gesamten Betrag auf einmal aus. Stattdessen erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen gegen Vorlage von Rechnungen oder nach Baufortschritt. Der Verwendungsnachweis ist damit Teil des Auszahlungsprozesses.

Andere Banken zahlen den Modernisierungsanteil nach Vorlage der Angebote vollständig aus und verlangen die Rechnungen erst nach Abschluss. Einige verzichten bei kleineren Modernisierungsanteilen ganz darauf. Klären Sie das vor Vertragsschluss, denn es beeinflusst Ihre Liquidität während der Bauphase. Bei schrittweiser Auszahlung können außerdem Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Beträge anfallen.

Was gilt bei Förderkrediten und Zuschüssen?

Bei Förderprogrammen ist der Nachweis besonders genau geregelt. Je nach Programm müssen Sie nach Abschluss der Maßnahme eine Bestätigung über die Durchführung vorlegen, die eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen ausstellt. Bei Zuschüssen ist dieser Nachweis Voraussetzung dafür, dass das Geld überhaupt fließt.

Die Fristen, Formulare und Anforderungen ergeben sich aus den Merkblättern von KfW und BAFA sowie aus dem Zusagebescheid. Lesen Sie diese Unterlagen vor Beginn der Maßnahme, damit Sie wissen, welche Belege Sie sammeln müssen. Wer den Förderkredit über seine Hausbank erhalten hat, reicht die Nachweise in der Regel dort ein.

Auch für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG brauchen Sie einen Beleg: Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Das ist kein Verwendungsnachweis gegenüber einer Bank, folgt aber einer ähnlichen Logik. Fragen dazu klären Sie mit einem Steuerberater.

Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?

Bei Förderkrediten und Zuschüssen kann die Förderstelle die Förderung zurückfordern oder den Zinsvorteil entziehen. Bei zweckgebundenen Bankkrediten sehen die Verträge oft vor, dass die Bank den Zins anpassen oder den Kredit kündigen kann. Halten Sie die Fristen deshalb genau ein und sprechen Sie Verzögerungen früh an.

Häufige Ursachen für Probleme sind fehlende Rechnungen von Handwerkern, Abweichungen zwischen beantragter und ausgeführter Maßnahme und Kosten, die niedriger ausfallen als geplant. Ist weniger Geld verbraucht worden als ausgezahlt, verlangen manche Banken und Förderstellen die Rückzahlung des Differenzbetrags.

Wie bereiten Sie den Nachweis vor?

Mit etwas Ordnung ist der Nachweis kein großer Aufwand:

  1. Bedingungen lesen: Notieren Sie vor Baubeginn, welche Nachweise bis wann gefordert sind.
  2. Ordner anlegen: Sammeln Sie Angebote, Aufträge, Rechnungen und Zahlungsbelege an einem Ort.
  3. Rechnungen prüfen: Achten Sie bei Eingang jeder Rechnung auf die Objektadresse und eine klare Leistungsbeschreibung.
  4. Änderungen melden: Weichen Sie von der geplanten Maßnahme ab, informieren Sie Bank oder Förderstelle, bevor Sie die Arbeiten ausführen lassen.
  5. Fristen überwachen: Tragen Sie die Abgabefristen in Ihren Kalender ein.

Wann hilft ein Baufinanzierer?

Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO kennt die Nachweispflichten verschiedener Banken und kann gezielt Angebote mit oder ohne Verwendungsnachweis vergleichen. Bei kombinierten Finanzierungen aus Bankdarlehen und Förderkredit behält er die Auszahlungsbedingungen im Blick. Für Fragen zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen sind Energieberatung und Förderstellen zuständig.

Häufige Fragen

Verlangt jede Bank einen Verwendungsnachweis?

Nein, es gibt Banken, die bei Modernisierungskrediten keinen Verwendungsnachweis verlangen. Das betrifft vor allem frei verwendbare Ratenkredite, aber auch manche Modernisierungsdarlehen, bei denen die Bank auf Rechnungen verzichtet. Bei Förderkrediten und Zuschüssen ist ein Nachweis dagegen praktisch immer Pflicht.

Welche Belege gelten als Verwendungsnachweis?

Als Verwendungsnachweis gelten in erster Linie Rechnungen von Handwerkern und Fachbetrieben, die die Leistung, die Adresse der Immobilie und den Betrag erkennen lassen. Bei Förderprogrammen kommen Bestätigungen von Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen hinzu. Manche Banken akzeptieren bei Eigenleistung auch Materialrechnungen.

Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?

Bei Förderkrediten und Zuschüssen kann die Förderstelle die Förderung zurückfordern oder den Zinsvorteil entziehen. Bei zweckgebundenen Bankkrediten sehen die Verträge oft vor, dass die Bank den Zins anpassen oder den Kredit kündigen kann. Halten Sie die Fristen deshalb genau ein und sprechen Sie Verzögerungen früh an.

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