Die Gesellschaft vermittelt seit 1993 von Gießen aus Immobiliendarlehen und Konsumentenkredite. Sie finanziert Neubau, Kauf, Umschuldungen, Forward-Darlehen und Förderdarlehen, auch für Kapitalanlageobjekte, gemischt genutzte Gebäude und Modernisierungen.
Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.
Mike Klotz ist Finanz- und Immobilienfachwirt in Hohenahr und vermittelt Finanzierungen für Hauskauf und Hausbau. Er erläutert Darlehensarten, Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bietet einen Antragsservice für Förderprogramme der WIBank.
Steffen Weck ist Versicherungsmakler in Biebertal und vermittelt auch Baufinanzierungen für Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung. Die Website erläutert Grundlagen wie Eigenkapital, Zinsbindung und Fördermöglichkeiten.
Rathausstraße 9a, 35630 Ehringshausen · 21 km entfernt 06443 8223500
Die SZ Versicherungsmakler aus Ehringshausen beraten Privat- und Gewerbekunden zu Versicherungen und Vorsorge. Für Hausbau und Hauskauf vermitteln sie auch Immobilienfinanzierungen.
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim · 25 km entfernt 06032 925900
Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.
Sonnenhang 13, 35041 Marburg · 26 km entfernt 06421 5807701
Frank Nickel vermittelt von Marburg-Marbach aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er betreut außerdem Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bezieht Förderprogramme ein.
Peter Römer vermittelt von Reichelsheim aus Immobilienfinanzierungen in der Wetterau und im Rhein-Main-Gebiet. Er begleitet Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung und vermietete Kapitalanlagen und stellt auf Wunsch Finanzierungsbestätigungen aus.
Zimmerplatzweg 1, 35274 Kirchhain · 29 km entfernt 06422 899940
Andrea Schaub berät von Kirchhain-Großseelheim aus zur Finanzierung von Kauf, Neubau und Modernisierung selbst genutzter Immobilien. Laut Impressum ist sie als Honorar-Immobiliardarlehensberaterin nach § 34i Abs. 5 GewO zugelassen. Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und die Einbindung von Fördermitteln gehören ebenfalls zum Angebot.
Immobilien finanzieren in Gießen: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses blieb die Zahl der in Gießen gehandelten Objekte 2025 gegenüber 2024 nahezu unverändert, der Geldumsatz stieg auf ca. 318 Millionen Euro. Der Gutachterausschuss beschreibt den Gießener Grundstücksmarkt im Jahr 2025 als stabil.
Aus dem Immobilienmarktbericht für den Bereich der Universitätsstadt Gießen 2026
Der Geldumsatz lag 2025 mit ca. 318 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahreswert von etwa 290 Millionen Euro (S. 5).
2025 wurden insgesamt 14 Wohnbauflächen verkauft, im Vorjahr hatten lediglich zwei Bauplätze den Eigentümer gewechselt (S. 5).
Bei freistehenden Einfamilienhäusern registrierte der Gutachterausschuss rund 17 % weniger Verkäufe als im Jahr zuvor (S. 5).
Im Teilmarkt Wiederverkauf Wohnungseigentum wurden rund 15 % mehr Käufe registriert als 2024 (S. 5).
Für eine neue Wohnung wurden durchschnittlich etwa 4.900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bezahlt, im Wiederverkauf rund 3.200 Euro pro Quadratmeter (S. 5).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Eigenleistung beim Hausbau kann Eigenkapital teilweise ersetzen. Wie Banken die sogenannte Muskelhypothek bewerten, welche Nachweise nötig sind und welche Risiken bestehen.
Sie möchten jetzt ein Grundstück kaufen und erst später bauen? So finanzieren Banken den Grundstückskauf, welche Pflichten drohen und was Sie vorher prüfen sollten.
Über Baufinanzierer für Hausbau und Neubau in Gießen
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Hausbau und Neubau als Kurzinformation wissen
Wer neu baut, finanziert keinen fertigen Gegenstand, sondern ein Vorhaben, das über Monate entsteht. Das verändert die Baufinanzierung in mehreren Punkten: Das Geld fließt in Raten, die Kosten stehen am Anfang nicht in jedem Detail fest, und zwischen Grundstückskauf und Einzug vergeht Zeit, in der häufig noch Miete anfällt. Diese Seite fasst zusammen, was Sie zur Finanzierung von Neubau, Bauträgerobjekt und Fertighaus wissen sollten, und hilft Ihnen, einen passenden Baufinanzierer zu finden.
Welche Wege zum eigenen Neubau gibt es?
Es gibt im Wesentlichen vier Wege, die sich auch in der Finanzierung unterscheiden.
Bauen mit Architekt: Sie besitzen ein Grundstück, ein Architekt plant, und Sie vergeben die Gewerke einzeln. Das bietet die größte Gestaltungsfreiheit, verlangt aber die meiste Koordination und birgt das höchste Kostenrisiko.
Bauen mit Generalunternehmer: Ein Unternehmen errichtet das Haus auf Ihrem Grundstück zu einem vereinbarten Preis und koordiniert die Handwerker.
Fertighaus: Ein Hersteller liefert vorgefertigte Bauteile und montiert sie auf Ihrem Grundstück. Die Bauzeit vor Ort ist meist kurz.
Kauf vom Bauträger: Sie erwerben Grundstück und Gebäude aus einer Hand. Der Vertrag wird notariell beurkundet, und die Zahlungen richten sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Zeitbudget, Ihrer Risikobereitschaft und davon ab, ob Sie bereits ein Grundstück besitzen.
Was unterscheidet die Finanzierung eines Neubaus vom Kauf?
Beim Kauf einer bestehenden Immobilie zahlt die Bank den Kaufpreis auf einmal aus. Beim Neubau entsteht der Wert erst nach und nach. Die Bank kann den Beleihungswert deshalb nur anhand von Plänen, Baubeschreibung und Kostenaufstellung ermitteln.
Hinzu kommt, dass Sie während der Bauphase oft doppelt belastet sind: Sie zahlen Miete für Ihre bisherige Wohnung und gleichzeitig Zinsen für die bereits ausgezahlten Teile des Darlehens. Manche Banken bieten deshalb eine tilgungsfreie Zeit während der Bauphase an. Planen Sie diese Doppelbelastung von Anfang an mit ein.
Wie wird das Darlehen beim Hausbau ausgezahlt?
Die Bank zahlt das Darlehen in Teilbeträgen aus, sobald die jeweiligen Bauleistungen erbracht und nachgewiesen sind. In der Regel wird zuerst Ihr Eigenkapital eingesetzt, danach folgt das Darlehen. Für jede Auszahlung reichen Sie Rechnungen ein, teilweise mit Bestätigung des Bautenstands durch einen Sachverständigen oder die Bauleitung.
Beim Bauträger ist der Zahlungsplan durch § 3 Abs. 2 MaBV vorgegeben. Der Bauträger darf Zahlungen nur nach Baufortschritt in bis zu sieben Teilbeträgen verlangen. Außerdem müssen vor der ersten Zahlung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, den sie für Sie bereithält, den Sie aber noch nicht abgerufen haben. Beim Neubau sind sie fast unvermeidlich ein Thema, weil sich die Auszahlung über Monate zieht.
Viele Banken gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Erst danach fallen Bereitstellungszinsen an. Die Länge dieser Zeit ist ein wichtiges Vergleichskriterium. Je länger Ihr Bauvorhaben dauert, desto mehr lohnt es sich, darauf zu achten. Ein realistischer Bauzeitenplan hilft, die Kosten abzuschätzen.
Wie schützt das Gesetz Bauherren?
Seit der Reform des Bauvertragsrechts enthält das BGB eigene Regeln für Verbraucherbauverträge (§§ 650i ff. BGB). Der Unternehmer muss Ihnen vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung nach § 650j BGB zur Verfügung stellen. Der Vertrag muss verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Dauer der Bauausführung enthalten (§ 650k BGB).
§ 650m BGB begrenzt die Summe der Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag auf neunzig Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung. Außerdem steht Ihnen bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung zu.
Bei Bauträgerverträgen schützt Sie vor allem die MaBV. Weil hier Grundstück und Bau zusammen verkauft werden, wird der Vertrag notariell beurkundet. Für rechtliche Fragen zu Bauverträgen ist ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht der passende Ansprechpartner.
Welche Kosten werden beim Hausbau oft unterschätzt?
Neben Grundstück und Baukosten fallen zahlreiche weitere Posten an. Dazu gehören Erschließung und Hausanschlüsse, Baugenehmigung und Vermessung, Bodengutachten, Baustrom und Bauwasser, Außenanlagen, Garage oder Carport sowie Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung.
Viele Angebote von Hausherstellern enthalten nicht alle Leistungen. Prüfen Sie die Baubeschreibung genau darauf, was enthalten ist, etwa Bodenplatte oder Keller, Malerarbeiten, Bodenbeläge und Sanitärausstattung. Fehlende Leistungen müssen Sie gesondert bezahlen.
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Bilden Grundstückskauf und Bauvertrag ein einheitliches Vertragswerk, kann das Finanzamt auch die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Lassen Sie diese Frage vor Vertragsschluss von einem Steuerberater prüfen.
Welche Unterlagen braucht die Bank für einen Neubau?
Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen wie Einkommensnachweisen, Eigenkapitalnachweisen und Selbstauskunft verlangt die Bank beim Neubau typischerweise:
Kaufvertrag oder Grundbuchauszug für das Grundstück
Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung
Baugenehmigung oder Nachweis über das Genehmigungsverfahren
Kostenaufstellung oder Bauvertrag mit Zahlungsplan
Lageplan und Flurkarte
Je vollständiger und genauer die Kostenaufstellung, desto belastbarer ist die Finanzierungszusage.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Neubau ist finanziell anspruchsvoller als der Kauf einer bestehenden Immobilie. Ein Baufinanzierer hilft Ihnen, die Gesamtkosten vollständig zu erfassen, eine Reserve einzuplanen und die Auszahlung auf den Bauablauf abzustimmen. Er vergleicht Banken nicht nur nach dem Zins, sondern auch nach bereitstellungszinsfreier Zeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Bedingungen für Teilauszahlungen.
Besonders sinnvoll ist Unterstützung, wenn Sie Grundstück und Bau getrennt finanzieren, mit Architekt und Einzelvergabe bauen, Eigenleistungen einbringen oder Fördermittel einbinden möchten. Auch bei Selbstständigkeit oder wenig Eigenkapital lohnt sich der Vergleich mehrerer Banken.
Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Finanzierungen für Hausbau und Neubau anbieten.
Häufige Fragen
Wird das Darlehen beim Hausbau auf einmal ausgezahlt?
Nein. Beim Neubau zahlt die Bank das Darlehen in der Regel in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus. Grundlage sind Rechnungen und Nachweise über die erbrachten Bauleistungen.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil des Darlehens, der noch nicht abgerufen wurde. Sie fallen meist erst nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an, deren Länge im Vertrag steht.
Was ist der Unterschied zwischen Bauträger und Generalunternehmer?
Beim Bauträger kaufen Sie Grundstück und Haus aus einer Hand, der Vertrag wird notariell beurkundet und unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung. Beim Generalunternehmer besitzen Sie das Grundstück bereits und beauftragen den Bau separat.
Wie viel Puffer sollte ich beim Hausbau einplanen?
Eine feste Größe gibt es nicht. Planen Sie eine Reserve für Mehrkosten, Außenanlagen und Bauverzögerungen ein und klären Sie vorab, ob Ihre Bank ein Nachfinanzierungsdarlehen anbietet.
Kann ich einen Bauvertrag widerrufen?
Bei einem Verbraucherbauvertrag haben Sie nach § 650l BGB ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Für Bauträgerverträge gilt dieses Widerrufsrecht nicht.