Das inhabergeführte Büro in Wettenberg vermittelt bankenunabhängig Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Auch Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen und Umschuldungen bestehender Darlehen werden betreut, öffentliche Fördermittel wie KfW-Programme werden eingebunden.
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar · 13 km entfernt 06441 7706753
Francisco Fernandez vermittelt von Wetzlar aus Immobiliardarlehen und Privatkredite in Mittelhessen. Er vergleicht Angebote mehrerer Banken für Angestellte und Selbstständige, betreut Kapitalanlagen und Anschlussfinanzierungen.
Burgblick 13, 35043 Marburg · 23 km entfernt 06424 9216012
Die Nübel GmbH ist ein Versicherungs- und Finanzmakler mit Sitz in Marburg. Neben Versicherungen vermittelt das Büro Baufinanzierungen, darunter Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen, Umschuldungen und Modernisierungen mit Fördermitteln.
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim · 25 km entfernt 06032 925900
Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.
Sonnenhang 13, 35041 Marburg · 26 km entfernt 06421 5807701
Frank Nickel vermittelt von Marburg-Marbach aus Baufinanzierungen für Kauf, Neubau und Modernisierung. Er betreut außerdem Anschlussfinanzierungen mit Forward-Darlehen, Umschuldungen und Finanzierungen mit wenig Eigenkapital und bezieht Förderprogramme ein.
Peter Römer vermittelt von Reichelsheim aus Immobilienfinanzierungen in der Wetterau und im Rhein-Main-Gebiet. Er begleitet Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung und vermietete Kapitalanlagen und stellt auf Wunsch Finanzierungsbestätigungen aus.
Zimmerplatzweg 1, 35274 Kirchhain · 29 km entfernt 06422 899940
Andrea Schaub berät von Kirchhain-Großseelheim aus zur Finanzierung von Kauf, Neubau und Modernisierung selbst genutzter Immobilien. Laut Impressum ist sie als Honorar-Immobiliardarlehensberaterin nach § 34i Abs. 5 GewO zugelassen. Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und die Einbindung von Fördermitteln gehören ebenfalls zum Angebot.
Immobilien finanzieren in Gießen: das Wichtigste vor Ort
Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses blieb die Zahl der in Gießen gehandelten Objekte 2025 gegenüber 2024 nahezu unverändert, der Geldumsatz stieg auf ca. 318 Millionen Euro. Der Gutachterausschuss beschreibt den Gießener Grundstücksmarkt im Jahr 2025 als stabil.
Aus dem Immobilienmarktbericht für den Bereich der Universitätsstadt Gießen 2026
Der Geldumsatz lag 2025 mit ca. 318 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahreswert von etwa 290 Millionen Euro (S. 5).
2025 wurden insgesamt 14 Wohnbauflächen verkauft, im Vorjahr hatten lediglich zwei Bauplätze den Eigentümer gewechselt (S. 5).
Bei freistehenden Einfamilienhäusern registrierte der Gutachterausschuss rund 17 % weniger Verkäufe als im Jahr zuvor (S. 5).
Im Teilmarkt Wiederverkauf Wohnungseigentum wurden rund 15 % mehr Käufe registriert als 2024 (S. 5).
Für eine neue Wohnung wurden durchschnittlich etwa 4.900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bezahlt, im Wiederverkauf rund 3.200 Euro pro Quadratmeter (S. 5).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Was mit der Restschuld nach der Zinsbindung passiert: Prolongation, Bankwechsel, Sondertilgung oder Verkauf. Ihre Möglichkeiten und Fristen im Überblick.
Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Gießen
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen
Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.
Was bedeutet Anschlussfinanzierung?
Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.
Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.
Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?
Grundsätzlich stehen drei Wege offen.
Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.
Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.
Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.
Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.
Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?
Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.
Was kostet ein Wechsel der Bank?
Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.
Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.
Was prüft eine neue Bank?
Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:
aktuelle Einkommensnachweise
Selbstauskunft und Ausweiskopie
der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.
Welche Rolle spielt die Restschuld?
Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.
Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.
Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.
Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?
Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.
Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?
Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.
Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.
Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?
Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.
Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?
Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.
Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in weiteren Städten