Das DarlehensCenter Rhein-Main in Heusenstamm erstellt Finanzierungskonzepte für Kauf, Bau und Modernisierung von Wohneigentum und übernimmt auch Umfinanzierungen bestehender Darlehen. Beraten wird persönlich im Büro, ein weiterer Standort besteht in Freiburg.
Berliner Straße 76, 63065 Offenbach am Main 0176 20202318
Robin Schönfelder-Abert vermittelt als Einzelunternehmer in Offenbach Baufinanzierungen für Eigenheime und vermietete Immobilien. Daneben betreut er Anschlussfinanzierungen bei auslaufender Zinsbindung und vermittelt Privatkredite.
Robert-Bosch-Straße 48, 61184 Karben · 15 km entfernt 06039 93460
Stank Finanz in Karben ist als Versicherungsmakler und Immobiliardarlehensvermittler tätig. Vermittelt werden Darlehen für Kauf, Neubau, Modernisierung und Anschlussfinanzierung einschließlich Forward-Darlehen, auf Wunsch mit Fördermitteln und auch für Selbstständige.
Am Holzweg 26, 65830 Kriftel · 21 km entfernt 06192 4701560
homewärts in Kriftel ist auf individuelle Immobilienfinanzierungen in der Rhein-Main-Region spezialisiert. Das Team finanziert Bau und Kauf, Anschlussfinanzierungen sowie Umbau und Modernisierung und betreut die Kunden über die Laufzeit hinweg.
Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim · 25 km entfernt 06142 834949
Andrea und Dieter Kissel vermitteln in Raunheim Haus- und Immobilienfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Modernisierungsdarlehen. Zum Angebot gehören auch die Ermittlung öffentlicher Fördermittel, Kredite für Selbstständige sowie Bauspar- und Ratenkredite.
Marktstraße 19, 65428 Rüsselsheim am Main · 28 km entfernt 06142 7012734
Die TA Baufi GmbH in Rüsselsheim vermittelt Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Forward-Darlehen und Umschuldungen. Außerdem bietet sie Ratenkredite, Firmenkredite und als Versicherungsmakler auch Versicherungen an.
Peter Römer vermittelt von Reichelsheim aus Immobilienfinanzierungen in der Wetterau und im Rhein-Main-Gebiet. Er begleitet Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung und vermietete Kapitalanlagen und stellt auf Wunsch Finanzierungsbestätigungen aus.
Ernst-Ludwig-Ring 2, 61231 Bad Nauheim · 30 km entfernt 06032 925900
Die inhabergeführte Gesellschaft aus Bad Nauheim vergleicht Finanzierungskonditionen zahlreicher Banken und berät persönlich oder digital, auch für den Raum Gießen. Angeboten werden Baufinanzierungen für Kauf und Neubau, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungen und die Einbindung von Fördermitteln.
Immobilien finanzieren in Offenbach am Main: das Wichtigste vor Ort
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte der Stadt Offenbach am Main hat für das Berichtsjahr 2024 wertrelevante Daten aus der Kaufpreissammlung veröffentlicht. Seine Bodenwertindexreihe für den individuellen Wohnungsbau steht seit 2021 unverändert bei 163,0, bezogen auf 2015 gleich 100. Wiederverkaufte Eigentumswohnungen wurden 2024 auf Grundlage von 98 Kauffällen ausgewertet.
Aus dem Vorabzug der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten Stadt Offenbach am Main 2025 (Berichtsjahr 2024)
Die Bodenwertindexreihe für den individuellen Wohnungsbau (Basis Musikerviertel, 2015 = 100) liegt seit 2021 unverändert bei 163,0; 2019 und 2020 betrug sie 146,7 (S. 3 und S. 4).
Für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser wurden 29 Kauffälle aus 2024 ausgewertet, im Mittel mit 529 m² Grundstück, 153 m² Wohnfläche und einem angepassten Bodenrichtwert von 720 €/m² (S. 23).
Für ein freistehendes Haus mit 120 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, Baujahr 1985 und Bodenrichtwert 650 €/m² weist der Bericht einen Gebäudefaktor von 4.047 €/m² Wohnfläche aus (S. 24).
Für Erstverkäufe von Neubau-Eigentumswohnungen lagen 35 Kauffälle zugrunde; bei 70 m², Standardstufe 4,0 und 15 Wohneinheiten ergibt sich ein Gebäudefaktor von 5.215 €/m² (S. 31 und S. 32).
Für wiederverkaufte Eigentumswohnungen lagen 98 Kauffälle zugrunde; bei Standardstufe 2,5, 30 Wohneinheiten und Baujahr 1985 ergibt sich ein Gebäudefaktor von 2.921 €/m² (S. 33 und S. 34).
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Kaufnebenkosten berechnen
Was mit der Restschuld nach der Zinsbindung passiert: Prolongation, Bankwechsel, Sondertilgung oder Verkauf. Ihre Möglichkeiten und Fristen im Überblick.
Über Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in Offenbach am Main
Wer darf Baufinanzierungen vermitteln?
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Gewerbebehörde. Vermittler, die sie besitzen, werden im öffentlichen Vermittlerregister geführt und erhalten dort eine Registrierungsnummer.
Voraussetzungen der Erlaubnis
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichgestellter Berufsabschluss
Berufshaftpflichtversicherung
Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
Eintragung in das Vermittlerregister
In dieses Verzeichnis werden ausschließlich Unternehmen aufgenommen, die als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO tätig sind.
Das sollten Sie zum Thema Anschlussfinanzierung als Kurzinformation wissen
Die meisten Baufinanzierungen laufen länger als die vereinbarte Zinsbindung. Ist die Zinsbindung abgelaufen, besteht meist noch eine Restschuld, für die Sie neue Konditionen brauchen. Diese Anschlussfinanzierung ist eine der wichtigsten Weichenstellungen während der Laufzeit, denn sie bestimmt Ihre Rate für viele weitere Jahre. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und wann ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner ist.
Was bedeutet Anschlussfinanzierung?
Bei einer Baufinanzierung vereinbaren Sie mit der Bank einen festen Sollzins für einen bestimmten Zeitraum. Nach dessen Ende ist das Darlehen in der Regel nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld müssen Sie einen neuen Zinssatz und eine neue Zinsbindung vereinbaren, entweder mit Ihrer bisherigen Bank oder mit einem anderen Darlehensgeber.
Die Konditionen der Anschlussfinanzierung hängen vom Zinsniveau zu diesem Zeitpunkt ab, außerdem von der Höhe der Restschuld, vom Wert der Immobilie und von Ihrer persönlichen Situation. Weil niemand das künftige Zinsniveau kennt, birgt die Anschlussfinanzierung ein Zinsänderungsrisiko.
Welche Möglichkeiten haben Sie zum Ende der Zinsbindung?
Grundsätzlich stehen drei Wege offen.
Prolongation: Sie verlängern das Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist bequem, weil keine neue Grundschuld nötig ist. Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich trotzdem, denn die Bank weiß, dass ein Wechsel mit Aufwand verbunden ist.
Umschuldung: Sie lösen die Restschuld mit einem Darlehen einer anderen Bank ab. Das kann günstigere Konditionen bringen, erfordert aber eine neue Kreditprüfung und die Übertragung der Grundschuld.
Forward-Darlehen: Sie sichern sich die Konditionen für die Anschlussfinanzierung schon Jahre im Voraus. Dafür zahlen Sie in der Regel einen Aufschlag.
Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Restschuld, dem verbleibenden Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.
Wann sollten Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ein Forward-Darlehen können Sie häufig bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abschließen. Für eine Umschuldung zu einer neuen Bank sollten Sie mehrere Monate Vorlauf einplanen, weil Kreditprüfung und Übertragung der Grundschuld Zeit brauchen.
Nach § 493 Abs. 1 BGB muss Ihre Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber informieren, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Warten Sie nicht auf dieses Schreiben. Drei Monate sind für einen sorgfältigen Vergleich und einen Bankwechsel oft knapp.
Welche Rechte haben Sie bei langer Zinsbindung?
Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, schützt Sie § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sie können das Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das ist besonders dann interessant, wenn das Zinsniveau seit Vertragsschluss gesunken ist. Sie können die Restschuld dann umschulden, obwohl die vereinbarte Zinsbindung noch läuft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Vertragsschluss.
Was kostet ein Wechsel der Bank?
Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Bank wechseln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es fallen aber Kosten für die Übertragung der Sicherheit an. In der Regel wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür sind eine notarielle Beglaubigung und eine Eintragung im Grundbuch nötig, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet werden.
Diese Kosten sind meist überschaubar, sollten aber in den Vergleich einfließen. Gerade bei einer kleinen Restschuld kann der Zinsvorteil einer neuen Bank geringer ausfallen als der Aufwand. Bei größeren Restschulden lohnt sich der Vergleich dagegen häufig.
Was prüft eine neue Bank?
Eine neue Bank behandelt die Anschlussfinanzierung wie eine neue Finanzierung. Sie prüft nach § 505a BGB Ihre Kreditwürdigkeit und bewertet die Immobilie. Verlangt werden typischerweise:
aktuelle Einkommensnachweise
Selbstauskunft und Ausweiskopie
der bisherige Darlehensvertrag und eine aktuelle Bestätigung der Restschuld
Grundbuchauszug, Flurkarte und Unterlagen zum Objekt
bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Hat sich Ihre Situation seit der ersten Finanzierung verändert, etwa durch Ruhestand, Selbstständigkeit oder Trennung, kann das die Konditionen beeinflussen. Die Prolongation bei der bisherigen Bank erfordert dagegen oft keine vollständige neue Prüfung.
Welche Rolle spielt die Restschuld?
Die Höhe der Restschuld entscheidet mit über Ihre Verhandlungsposition. Je niedriger sie im Verhältnis zum Wert der Immobilie ist, desto geringer ist das Risiko der Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen.
Nutzen Sie die Anschlussfinanzierung, um Ihre Finanzierung neu auszurichten. Sie können die Tilgung anpassen, eine Sondertilgung leisten, eine kürzere oder längere Zinsbindung wählen oder weitere Kredite einbeziehen. Prüfen Sie dabei, ob die Restschuld innerhalb der neuen Zinsbindung oder bis zu einem bestimmten Lebensalter vollständig getilgt sein soll.
Wann ist ein Baufinanzierer der richtige Ansprechpartner?
Ein Baufinanzierer vergleicht das Prolongationsangebot Ihrer Bank mit Angeboten anderer Banken und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel nach Abzug der Wechselkosten lohnt. Er hilft bei der Frage, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, und koordiniert bei einer Umschuldung die Ablösung und die Abtretung der Grundschuld.
Besonders hilfreich ist Unterstützung, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, wenn Sie die Finanzierung neu strukturieren oder weitere Kredite einbeziehen möchten oder wenn das Ende der Zinsbindung kurz bevorsteht und wenig Zeit bleibt.
Achten Sie darauf, dass der Baufinanzierer eine Erlaubnis nach § 34i GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Im Verzeichnis finden Sie Baufinanzierer, die Anschlussfinanzierungen anbieten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mich nicht um die Anschlussfinanzierung kümmere?
Was dann gilt, steht in Ihrem Darlehensvertrag. Häufig läuft das Darlehen zu einem variablen Zins weiter, oder die Restschuld wird fällig. Beides ist selten die günstigste Lösung.
Muss mich meine Bank vor dem Ende der Zinsbindung informieren?
Ja. Nach § 493 Abs. 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist.
Fällt beim Bankwechsel eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Nicht, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung wechseln. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nur verlangt werden, wenn Sie das Darlehen vorzeitig während der laufenden Zinsbindung ablösen.
Was kostet der Wechsel zu einer neuen Bank?
Meist wird die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an. Sie sind in der Regel deutlich geringer als bei einer neuen Grundschuld.
Prüft die neue Bank meine Bonität erneut?
Ja. Eine neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und Immobilie wie bei einer Erstfinanzierung. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt bereit.
Baufinanzierer für Anschlussfinanzierung in weiteren Städten