Inhalt
- Warum lehnt die Bank ab, obwohl ich gut verdiene?
- Welche Gründe für eine Absage sind besonders häufig?
- Warum ist der steuerliche Gewinn so entscheidend?
- Warum führen widersprüchliche Unterlagen zur Absage?
- Welche Rolle spielen Konto und Bonität?
- Kann ich nach einer Absage bei einer anderen Bank anfragen?
- Was sollte ich nach einer Absage als Erstes tun?
- Fazit: Eine Absage ist selten das letzte Wort
Selbstständige werden trotz gutem Einkommen abgelehnt, weil Banken nicht mit Umsatz oder Entnahmen rechnen, sondern mit dem nachhaltigen Gewinn nach Steuern und Vorsorge. Ist dieser Gewinn steuerlich klein gerechnet, schwankt er stark oder passen die Unterlagen nicht zusammen, reicht die Rechnung der Bank nicht aus. Häufig liegt die Absage auch einfach daran, dass die Richtlinien der angefragten Bank nicht zum Fall passen.
Warum lehnt die Bank ab, obwohl ich gut verdiene?
Banken rechnen nicht mit Umsatz oder Entnahmen, sondern mit dem steuerlichen Gewinn nach Steuern und Vorsorge. Ist dieser Gewinn durch Abschreibungen oder Gestaltungen niedrig, reicht er für die gewünschte Rate oft nicht. Häufig kommen fehlende oder widersprüchliche Unterlagen hinzu.
Die Bank ist nach § 505a BGB verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, und muss sich dabei nach § 505b BGB auf belegbare Angaben stützen. Was Sie im Gespräch als Einkommen schildern, zählt deshalb nur, soweit es sich in Steuerbescheiden, Abschlüssen und Kontoauszügen wiederfindet.
Welche Gründe für eine Absage sind besonders häufig?
Die folgenden Ursachen tauchen bei Selbstständigen immer wieder auf:
| Grund | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Niedriger steuerlicher Gewinn | Abschreibungen, Investitionen und Gestaltungen mindern das anrechenbare Einkommen |
| Sinkende Entwicklung | Die Bank setzt das schwächste oder letzte Jahr an |
| Fehlende Unterlagen | Steuerbescheid oder aktuelle BWA liegen nicht vor |
| Widersprüchliche Zahlen | BWA, Abschluss und Steuerbescheid passen nicht zusammen |
| Abhängigkeit von einem Auftraggeber | Fällt dieser weg, bricht das Einkommen ein |
| Hohe Verbindlichkeiten | Betriebliche Kredite und Bürgschaften belasten die Haushaltsrechnung |
| Steuerliche Belastungen | Nachzahlungen oder hohe Vorauszahlungen sind nicht eingeplant |
| Auffälligkeiten auf dem Konto | Rücklastschriften, dauerhafte Überziehung, Pfändungen |
| Negative Bonitätsmerkmale | Einträge bei Auskunfteien |
| Unpassende Bank | Die Richtlinien des Instituts schließen den Fall aus |
Oft wirken mehrere Punkte zusammen. Ein knapper Gewinn allein führt vielleicht noch nicht zur Absage, in Verbindung mit einem schwachen laufenden Jahr aber schon.
Warum ist der steuerliche Gewinn so entscheidend?
Viele Selbstständige gestalten ihre Steuer so, dass möglichst wenig Gewinn ausgewiesen wird. Das ist legitim, hat aber eine Kehrseite: Die Bank sieht genau diesen niedrigen Gewinn. Ein Firmenwagen, hohe Abschreibungen oder vorgezogene Investitionen können das Einkommen auf dem Papier deutlich unter das tatsächliche Niveau drücken.
Manche Banken rechnen Abschreibungen ganz oder teilweise wieder hinzu, andere nicht. Wer bei einer Bank mit strenger Rechnung anfragt, erhält deshalb eher eine Absage. Wenn Sie in den kommenden Jahren eine Immobilie finanzieren möchten, sollten Sie diesen Zielkonflikt rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Warum führen widersprüchliche Unterlagen zur Absage?
Die Bank gleicht alle Unterlagen miteinander ab. Weicht der Gewinn in der BWA deutlich vom Abschluss ab, passen die Kontoauszüge nicht zu den angegebenen Einnahmen oder fehlt eine Erklärung für ein auffälliges Jahr, entsteht Misstrauen. Ein Sachbearbeiter, der sich die Zahlen nicht erklären kann, entscheidet im Zweifel vorsichtig.
Häufige Ursachen sind eine BWA ohne Abschlussbuchungen, private Ausgaben über das Geschäftskonto oder Steuerbescheide, die auf Schätzungen des Finanzamts beruhen. Lassen Sie Ihre Unterlagen vor der Anfrage mit dem Steuerberater abstimmen und erklären Sie Abweichungen kurz schriftlich.
Welche Rolle spielen Konto und Bonität?
Kontoauszüge zeigen der Bank, wie Sie mit Geld umgehen. Rücklastschriften, ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispositionskredit oder Pfändungen sind Warnsignale, auch wenn das Einkommen hoch ist. Gleiches gilt für Einträge bei Auskunfteien.
Sie haben nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Diese Auskunft können Sie bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien kostenlos anfordern. Fehlerhafte Einträge können Sie berichtigen lassen.
Prüfen Sie Ihre Daten am besten, bevor Sie eine Finanzierung anfragen. So bleibt Zeit, falsche oder veraltete Einträge korrigieren zu lassen.
Kann ich nach einer Absage bei einer anderen Bank anfragen?
Ja, eine Absage gilt nur für die Richtlinien dieser einen Bank. Andere Institute rechnen das Einkommen von Selbstständigen teilweise deutlich anders. Klären Sie aber vorher den Grund der Absage, damit Sie denselben Fehler nicht wiederholen.
Unterschiede gibt es etwa bei der Zahl der geforderten Geschäftsjahre, beim Umgang mit Abschreibungen, bei bestimmten Branchen und bei der Bewertung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Ein Fall, der bei einer Bank scheitert, kann bei einer anderen ohne Schwierigkeiten durchgehen.
Was sollte ich nach einer Absage als Erstes tun?
Fragen Sie die Bank nach dem Grund und prüfen Sie, ob er an Ihren Unterlagen, Ihren Zahlen oder an den Richtlinien der Bank liegt. Lassen Sie anschließend Ihre Unterlagen mit dem Steuerberater abgleichen. Erst dann lohnt sich eine neue Anfrage bei einer passenden Bank.
Ein sinnvoller Ablauf sieht so aus:
- Grund erfragen: Bitten Sie um eine möglichst konkrete Rückmeldung.
- Unterlagen prüfen: Fehlt etwas, ist etwas veraltet oder widersprüchlich?
- Zahlen einordnen: Liegt das Problem beim Einkommen, bei Verbindlichkeiten oder beim Objekt?
- Bonität prüfen: Fordern Sie Ihre Auskünfte an und lassen Sie Fehler korrigieren.
- Vorhaben anpassen: Mehr Eigenkapital, ein günstigeres Objekt oder ein Mitantragsteller können die Rechnung verbessern.
- Passende Bank wählen: Fragen Sie gezielt bei Instituten an, deren Richtlinien zu Ihrem Fall passen.
Vermeiden Sie viele ungezielte Anfragen in kurzer Zeit. Jede Anfrage bindet Zeit, und ein unvollständiger Antrag hinterlässt bei der Bank keinen guten ersten Eindruck.
Fazit: Eine Absage ist selten das letzte Wort
Selbstständige scheitern meist nicht am Einkommen selbst, sondern daran, wie es auf dem Papier aussieht und bei welcher Bank es landet. Wer Gewinn, Unterlagen und Bonität vorab prüft, vermeidet die häufigsten Absagegründe. Ein Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO und Erfahrung mit Selbstständigen kann einschätzen, welche Bank Ihren Fall positiv bewertet. Passende Ansprechpartner finden Sie im Verzeichnis unter dem Thema Selbstständige.
Häufige Fragen
Warum lehnt die Bank ab, obwohl ich gut verdiene?
Banken rechnen nicht mit Umsatz oder Entnahmen, sondern mit dem steuerlichen Gewinn nach Steuern und Vorsorge. Ist dieser Gewinn durch Abschreibungen oder Gestaltungen niedrig, reicht er für die gewünschte Rate oft nicht. Häufig kommen fehlende oder widersprüchliche Unterlagen hinzu.
Kann ich nach einer Absage bei einer anderen Bank anfragen?
Ja, eine Absage gilt nur für die Richtlinien dieser einen Bank. Andere Institute rechnen das Einkommen von Selbstständigen teilweise deutlich anders. Klären Sie aber vorher den Grund der Absage, damit Sie denselben Fehler nicht wiederholen.
Wie erfahre ich, was die SCHUFA über mich gespeichert hat?
Sie haben nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Diese Auskunft können Sie bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien kostenlos anfordern. Fehlerhafte Einträge können Sie berichtigen lassen.
Was sollte ich nach einer Absage als Erstes tun?
Fragen Sie die Bank nach dem Grund und prüfen Sie, ob er an Ihren Unterlagen, Ihren Zahlen oder an den Richtlinien der Bank liegt. Lassen Sie anschließend Ihre Unterlagen mit dem Steuerberater abgleichen. Erst dann lohnt sich eine neue Anfrage bei einer passenden Bank.
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